

Kurzgutachten (Gutachterliche Stellungnahme)
Nicht immer ist ein ausführliches Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB erforderlich. Ein sogenanntes Kurzgutachten ist eine Form der Gutachterlichen Stellungnahme und kann zur Orientierung für Kauf oder Verkauf, zur eigenen Vermögensübersicht und Wertaufteilung bei gütlicher Einigung verwendet werden und ist nicht geeignet für gerichtliche oder behördliche Zwecke.

Umfang
Ein Kurzgutachten in Form einer Gutachterlichen Stellungnahme ist gegenüber dem Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB wesentlich verkürzt. Die Beschreibung erfolgt stichpunktartig einschließlich der rechtlichen Gegebenheiten. Objektspezifische Besonderheiten, Sanierungsrückstau sowie Rechte und Lasten, werden berücksichtigt. Das Kurzgutachten in Form einer Gutachterlichen Stellungnahme beinhaltet ein geeignetes normiertes Berechnungsverfahren sowie die Plausibilisierung des Ergebnisses. Die verkürzte Darstellung ist nicht verwendbar für steuerliche Zwecke, bei rechtlichen Auseinandersetzungen und zur Vorlagen beim Betreuungsgericht. Der Ablauf und die erforderlichen Unterlagen gleichen denen eines Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 BauGB. Das Kurzgutachten in Form der Gutachterlichen Stellungnahme umfasst i.d.R. etwa 30 bis 40 Seiten.
Folgende Wertermittlungsverfahren stehen zur Verfügung:
- Vergleichswertverfahren
- Ertragswertverfahren
- Sachwertverfahren

Erforderliche Unterlagen
Die Wertermittlung ist nicht möglich, wenn wesentliche Unterlagen zur Immobilie fehlen. Für Sachverständige gilt die Sorgfaltspflicht. Für ein Kurzgutachten in Form einer Gutachterlichen Stellungnahme werden mindestens nachfolgende Unterlagen benötigt:
- Vollständig ausgefüllte Eigentümervollmacht
- Aktueller und vollständiger Grundbuchauszug (max. 3 Monate alt)
- Bei Rechte und Lasten: sämtliche Eintragungsurkunden
- Bei Erbbaurecht: Erbbaurechtsvertrag
- Grundrisse, Ansichten und Schnitte
- Baugenehmigung
- Baujahr
- Liegenschaftskarte mit Flurstücks- und Eigentumsnachweis
- Anliegerbescheinigung
- Auskunft aus Baulastenverzeichnis
- Auskunft aus dem Altlasthinweiskataster
- Wohnflächenberechnung
- Energieausweis
- Bei Vermietungen: Mietverträge und Mieterliste
- Bei Wohnungseigentum: Teilungserklärung und Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen
Wenn auftragsgemäß auf die Einholung erforderlicher Unterlagen verzichtet werden soll, wird dies in der Leistung Kurzgutachten vermerkt. Bei dem Ergebnis handelt es sich dann um einen Wert, der auf Annahmen beruht.

Ortstermin
Ein Ortstermin ist für die Erstellung eines Kurzgutachten in Form einer Gutachterlichen Stellungnahme unerlässlich. Hierbei sollten möglichst sämtliche Räume besichtigt werden können. Während des Ortstermins werden Ablichtungen von den Räumlichkeiten vorgenommen, die im Verkehrswertgutachten in der Anlage veröffentlicht werden und so den Zustand des Objektes dokumentieren.

Immobilienarten
Für folgende Immobilien werden Kurzgutachten in Form einer Gutachterlichen Stellungnahme erstellt:
- unbebaute Grundstücke
- Eigentumswohnungen
- freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser
- Reihen-, Doppelhäuser und Doppelhaushälften
Das sind wir
Birgit Hüning
Geprüfte Sachverständige für immobilienbewertung (Eipos)
Dipl. Ing. Architektin
Am Landpflegeheim 40
22549 Hamburg
040 18 140 120
huening@gutachterkollektiv.de
www.architektur-immobilienbewertung.de

Sebastian Selzer
Geprüfter Sachverständiger für immobilienbewertung (EIPOS)
M. Sc. Management [Bau Immobilien Infrastruktur]
B. A. Architektur
Treibweg 35
25813 Husum
0151 218 069 37
selzer@gutachterkollektiv.de
www.gutachter-selzer.de

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