
Geprüfte Sachverständige für Immobilienbewertung (EIPOS)
Als Gutachterkollektiv mit fundiertem baulichen Fachwissen bieten wir Ihnen qualifizierte Immobilienbewertungen von bebauten und unbebauten Grundstücken, Kaufberatungen und Architektenleistungen an.

Verkehrswertgutachten
nach § 194 baugesetzbuch
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ siehe § 194 BauGB.
Bei der Verkehrswertermittlung werden Rechte und Belastungen von uns berücksichtigt:
- Nießbrauch
- Wegerechte
- Erbbaurechte
- Wohnrechte
- Verfügungs- und Erwerbsrechte (Vorkaufsrecht)
- Sicherungs- und Verwertungsrechte (Reallasten) etc.
Bewertungsanlässe:
- Vermögensauseinandersetzungen
. Vermögensübersicht
. Zugewinnausgleich - Kauf- oder Verkaufsentscheidungen
- Betreuungsangelegenheiten
- Grundlage für Versicherungen
- Wertermittlung in Umlegungsverfahren
- Wertermittlung im Rahmen von Enteignungsentschädigungen

Kurzgutachten
(Gutachterliche Stellungnahme)
Das sogenannte Kurzgutachten ist ausschließlich für private Zwecke geeignet und wird öffentlichen Institutionen (Gerichte, Finanzämter etc.) nicht anerkannt.
Die wesentlichen Objektmerkmale werden berücksichtigt und die Beschreibung erfolgt in verkürzter Darstellung.

Beleihungswert nach § 16 Abs. 1 und 2 Pfandbriefgesetzes (Beleihungswertermittlungsverordnung)
„(1) Die als Grundlage für die Beleihungswertfestsetzung dienende Wertermittlung ist von einem von der Kreditentscheidung unabhängigen Gutachter vorzunehmen, der über die hierzu notwendige Berufserfahrung sowie über die notwendigen Fachkenntnisse für Beleihungswertermittlungen verfügen muss.
(2) Der Beleihungswert darf den Wert nicht überschreiten, der sich im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit einer Immobilie und unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objektes, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen ergibt. Spekulative Elemente dürfen dabei nicht berücksichtigt werden. Der Beleihungswert darf einen auf transparente Weise und nach einem anerkannten Bewertungsverfahren ermittelten Marktwert nicht übersteigen. Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, für welchen ein Beleihungsobjekt am Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber, nach angemessenem Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt.“ siehe auch
§ 16 PfandBG, BelWertV.

Hauskaufberatung
Gerne begleiten wir Sie auf dem Weg, Ihre Wunschimmobilie zu finden. Hierbei überprüfen wir für Sie, ob der aufgerufene Preis gerechtfertigt erscheint, ob Baumängel oder Bauschäden vorliegen, ob ggf. bauliche Änderungen möglich erscheinen und in welchem energetischen Zustand sich das Objekt befindet.
Je nach gewünschtem Umfang beraten wir Sie vor Ort, fertigen darüber hinaus ein Begehungsprotokoll an oder verfassen für Sie eine Gutachterliche Stellungnahme.
Das sind wir
Birgit Hüning
Geprüfte Sachverständige für immobilienbewertung (Eipos)
Dipl. Ing. Architektin
Am Landpflegeheim 40
22549 Hamburg
040 18 140 120
huening@gutachterkollektiv.de
www.architektur-immobilienbewertung.de

Sebastian Selzer
Geprüfter Sachverständiger für immobilienbewertung (EIPOS)
M. Sc. Management [Bau Immobilien Infrastruktur]
B. A. Architektur
Treibweg 35
25813 Husum
0151 218 069 37
selzer@gutachterkollektiv.de
www.gutachter-selzer.de

Was uns auszeichnet

Qualifikation . Professionalität
Aufgrund unser langjährigen Berufserfahrungen in der Bau- und Immobilienbrache verfügen wir über ein tiefes und zugleich breitgefächertes Fachwissen, welches für die qualifizierte Wertermittlung eine sehr gute Basis bildet.
Die Qualifikation „geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOS)“ kann ausschließlich von Personen mit nachgewiesener hervorragender Qualifikation und persönlich integerem Handeln erreicht werden.
Unabhängigkeit . Sachverstand
Unsere Personenzertifizierungen verpflichten uns dazu, stets unabhängig und unparteiisch zu handeln. Zudem leben wir das Vier-Augen-Prinzip.
Lebenslanges Lernen . Weiterbildung
Wir halten unser Wissen durch fortlaufende Weiterbildungen stets aktuell und erweitern es durch Zusatzqualifizierungen.